Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Fleischmann Software Vertriebs GmbH

Geltungsbereich

Die Lieferungen der Fleischmann Software Vertriebs GmbH erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen in der jeweils gültigen Preisliste, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Auf den Fachhandelsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Fleischmann Software Vertriebs GmbH schriftlich bestätigt wurden. Das gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Fleischmann Software Vertriebs GmbH.

Lieferungen und Leistungen

Die Angebote der Fleischmann Software Vertriebs GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Fleischmann Software Vertriebs GmbH ist berichtigt abweichend von der Bestellung des Kunden geänderte und angepaßte Vertragsprodukte zu liefern, soweit deren Funktionstauglichkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird. Das Recht zu Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der Fa. Fleischmann Software Vertriebs GmbH ausdrücklich vorbehalten. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von Fleischmann Software Vertriebs GmbH zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingeladen werden. Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von Fa. Fleischmann Software Vertriebs GmbH vereinbart und versteht sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei Fa. Fleischmann Software Vertriebs GmbH oder beim Hersteller eintreten, wie z.B. höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferung. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Sollte Fa. Fleischmann Software Vertriebs GmbH mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluß von Ansprüchen vom Vertrag zurücktreten. Soweit die Lieferverzögerungen länger als sechs Wochen dauern, ist auch Fleischmann Software Vertriebs GmbH berechtigt ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Sofern nicht anders vereinbart ist Fleischmann Software Vertriebs GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Kunden gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies sowie eine eventuelle Übernahme der Transportkosten hat keinen Einfluß auf den Gefahrenübergang.

Stornierung + Verschiebung der Liefertermine

Falls der Kunde bestätigte Bestellungen ganz oder teilweise storniert oder Verschiebung von Lieferterminen mit Fleischmann Software Vertriebs GmbH vereinbart, die er zu vertreten hat, kann Fleischmann Software Vertriebs GmbH ohne gesonderten Nachweis Schadensersatz entsprechen dem Listenpreis der Bestellung geltend machen. Die Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Bei Verzug der Annahme hat Fleischmann Software Vertriebs GmbH zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bestellungen können nach Lieferung nicht mehr storniert werden.

Abnahme und Gefahrenübergang

Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Beschädigung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt. Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Annahme. Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder anderer Personen, die von Fleischmann Software Vertriebs GmbH benannt sind, spätestens jedoch mit unmittelbarer Übergabe des Vertragsproduktes an den Kunden oder dessen Beauftragte auf den Kunden über. Soweit sich der versand ohne Verschulden der Fa. Fleischmann Software Vertriebs GmbH verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

Preise und Zahlungsbedingungen

Die sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergebenden Preise verstehen sich FOB Auslieferungslager. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten und Transport-Versicherungen werden dem Kunden entsprechend der Preisliste zusätzlich berechnet. Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Rechnungserstellung erfolgt mit Lieferung. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und für Fa. Fleischmann Software Vertriebs GmbH kosten- und spesenfrei angenommen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Fleischmann Software Vertriebs GmbH ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5 % über den jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt. Fleischmann Software Vertriebs GmbH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist Fleischmann Software Vertriebs GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von uns nicht anerkannter oder nicht rechtzeitig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen. Soweit Umstände oder Auskünfte eine schlechte wirtschaftliche Situation des Kunden erkennen lassen, kann Fleischmann Software Vertriebs GmbH jederzeit wahlweise Lieferungen Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die Fleischmann Software Vertriebs GmbH Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.

Eigentumsvorbehalt

Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von Fleischmann Software Vertriebs GmbH bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. Der Kunde ist zur Weitergabe der im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der Fa. Fleischmann Software Vertriebs GmbH hinzuweisen und Fleischmann Software Vertriebs GmbH unverzüglich zu unterrichten. Bei Weiterveräußerung an Dritte ist der Kunde dafür verantwortlich, daß der Dritte die Rechte von Fa. Fleischmann Software Vertriebs GmbH berücksichtigt. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit Fleischmann Software Vertriebs GmbH gehörenden Waren erwirbt Fleischmann Software Vertriebs GmbH Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für Fleischmann Software Vertriebs GmbH als Hersteller i.S.d. 950 BGB, ohne Fleischmann Software Vertriebs GmbH zu verpflichten. An der verarbeitenden Ware entsteht Miteigentum von Fleischmann Software Vertriebs GmbH im Sinne der vorstehenden Bestimmungen. Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von Fa. Fleischmann Software Vertriebs GmbH an Kunden, oder bei Vermögensverfall des Kunden darf Fa. Fleischmann Software Vertriebs GmbH zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch Fa. Fleischmann Software Vertriebs GmbH gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im voraus an Fa. Fleischmann Software Vertriebs GmbH ab. Fleischmann Software Vertriebs GmbH ist im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt und -verpflichtet. Auf Verlangen von Fleischmann Software Vertriebs GmbH wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen. Fleischmann Software Vertriebs GmbH darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offenlegen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Zahlungsansprüche von Fa. Fleischmann Software Vertriebs GmbH um mehr als 20 %, gibt Fleischmann Software Vertriebs GmbH auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil der Sicherheiten frei. Für Test- und Vorführungszwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von Fa. Fleischmann Software Vertriebs GmbH. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit Fa. Fleischmann Software Vertriebs GmbH benutzt werden.

Gewährleistung

Fleischmann Software Vertriebs GmbH gewährleistet, daß die Vertragsprodukte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört behaftet sind. Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewußt, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Fleischmann Software Vertriebs GmbH gewährleistet, daß die Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend beschreiben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von Fleischmann Software Vertriebs GmbH schriftlich bestätigt wurden. Die Gewährleistungsansprüche gegen Fleischmann Software Vertriebs GmbH verjähren in sechs Monaten ab Lieferung. Sie sind nicht übertragbar. Unabhängig davon gibt Fleischmann Software Vertriebs GmbH etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen. 7.4. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von Fleischmann Software Vertriebs GmbH Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Fa. Fleischmann Software Vertriebs GmbH über. Alls Fleischmann Software Vertriebs GmbH Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Kunde berechtigt, entweder die Rücknahme des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Im Falle der Nachbesserung übernimmt Fleischmann Software Vertriebs GmbH die Arbeitskosten. Alle sonstigen Nebenkosten, insbesondere Transport-kosten für das Ersatzstück, trägt der Kunde, soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen. Die Gewährleistung entfällt, wenn das Vertragsprodukt durch den Kunde oder Dritte unsachgemäß installiert bzw. selbständig gewartet, repariert, benutzt, verändert oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, daß diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn ohne schriftlicher Zustimmung von Fleischmann Software Vertriebs GmbH technische Originalzeichen geändert oder beseitigt werden. Bei Rücklieferung hat der Kunde die in der jeweils gültigen Preisliste abgedruckten Service- und Reklamationsbedingungen zu beachten. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, daß ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweiligen gültigen Servicepreisen der Fleischmann Software Vertriebs GmbH berechnet.

Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter

Fleischmann Software Vertriebs GmbH übernimmt keine Haftung dafür, daß die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat Fleischmann Software Vertriebs GmbH von allen gegen ihn auf diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde Fleischmann Software Vertriebs GmbH von allen Ansprüchen freizustellen, die vom Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Prozeßkosten sind angemessen zu bevorschußen.

Haftung

Die Haftung der Fleischmann Software Vertriebs GmbH ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluß nach den damls bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war. Fleischmann Software Vertriebs GmbH haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenem Gewinn. Die Haftung der Fleischmann Software Vertriebs GmbH für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten, für zugesicherte Eigenschaften sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen unberührt. Die persönliche Haftung von Fa. Fleischmann Software Vertriebs GmbH Mitgliedern, die als Erfüllungsgehilfen der Fa. Fleischmann Software Vertriebs GmbH tätig geworden sind, ist ausgeschlossen. Die Schadensersatzansprüche verjähren mit Ablauf von sechs Monaten seit Lieferung bzw. Erbringung der Service Leistung. Von Fleischmann Software Vertriebs GmbH gelieferte Produkte und technisches know how sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten -einzeln oder in systemintegrierter Form- ist für den Kunden genehmigungspflichtig und unterliegt grundsätzlich den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des anderen mit dem Kunden vereinbarten Lieferlandes. Der Kunde muß sich über diese Vorschriften selbständig informieren. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörde einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert. Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnis der Fa. Fleischmann Software Vertriebs GmbH, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungs-bedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber Fleischmann Software Vertriebs GmbH.

Allgemeine Bestimmungen

Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. Erfüllungsort für die Lieferung der Vertragsprodukte und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Heilbronn. Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. Das Einheitliche Kaufgesetz (EKG) und das Einheitliche Vertragsabschlußgesetz (EAG) sind ausgeschlossen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame und unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

HN-Leingarten im Mai 1999

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