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Damit sich das Corona Virus langsamer verbreitet, werden in Deutschland immer mehr öffentliche Räume geschlossen.
Auch Bibliotheken bleiben davon nicht verschont und müssen oft für mehrere Wochen vorübergehend geschlossen bleiben. Was ist zu beachten?
Auf der folgenden Seite stellen wir Ihnen hilfreiche Tipps für die Schließung zur Verfügung.
Arbeiten im Homeoffice
Das Arbeiten mit Ihrem Bibliothekssystem aus dem Homeoffice ist ganz einfach möglich. Wenn Ihr LIBRARY for Windows© auf einem unserer Server gehostet ist,
ermöglicht Ihnen der
Citrix Receiver
uneingeschränkten Zugriff. Sie benötigen lediglich eine stabile Internetverbindung.
Falls das System lokal in der Bibliothek installiert ist, wenden Sie sich bitte für eine Verbindung per VPN oder ähnliches an die interne IT-Abteilung.
Für das Umstellen auf eine Hosting-Lösung
wenden Sie sich gerne an uns.
Wir kümmern uns dann auch um Updates, Datensicherungen und Wartungen.
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Nützliche Hinweise für Ihre Leser:
- Informieren Sie über die Schließzeit der Bücherei und dass in dieser Zeit keine Mahnungen erfolgen werden.
Weisen Sie auf die Möglichkeit der Verlängerung der Medien im Online-Katalog hin. Folgende Informationskanäle stehen ohne Probleme zur Verfügung.
- auf der Bücherei-Homepage
- auf der Startseite des Online Katalogs in einer Info-Kachel
- über eine Rundmail an Ihre Leser
- mit einem Aushang an der Eingangstüre der Bücherei
- mit einem Sonderansagetext auf dem Anrufbeantworter
- eine Abwesenheitsnotiz für die E-Mail-Adressen der Bücherei ggf. verweisen Sie auf das große digitale Angebot in Ihrer Bibliothek, das während der Schließzeit uneingeschränkt genutzt werden kann
- Schaffen Sie eine Rückgabemöglichkeit ohne Verbuchung beispielsweise im Rathaus oder durch einen Rückgabekasten, der in regelmäßigen Abständen geleert wird
- Denken Sie darüber nach, ob Sie Ihren Lesern einen Lieferservice für reservierte Medien (beispielsweise über einen Amtsboten) anbieten können
- Deaktivieren Sie den automatischen Benachrichtigungsdienst für ablaufende Leihfristen
Leihfrist für Leser - Mahnwesen